EUR-Lex - 32010R1093 - EN - EUR-Lex
Zur Vermeidung doppelter Meldepflichten für Finanzinstitute sollten derlei Informationen in der Regel von den nationalen Aufsichtsbehörden übermittelt werden, die den Finanzmärkten und -instituten am nächsten sind, und die Behörde sollte bereits vorhandene Statistiken berücksichtigen. ... Aus Gründen der Effizienz sollte zu diesem Zweck ...